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AGB

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für QUANTUM FLOW Barbara Otterbach
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen QUANTUM FLOW Barbara Otterbach, im Folgenden „Designer“ genannt, und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge und Folgeaufträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte:
1.1 Die Entwürfe oder Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
1.2 Bei Verstoß gegen Punkt 1.1 hat der Auftraggeber dem Designer eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
1.3 Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Designer bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
1.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Designer und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5 Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Designer eine Vertragsstrafe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Designers, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
2. Vergütung:
2.1 Die Vergütung sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne Abzug.
2.2 Die Vergütung sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu bezahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
2.3 Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
2.4 Der Designer ist berechtigt, Teilrechnungen nach eigenem Ermessen zu stellen.
2.5 Der Designer ist berechtigt, bei nicht termingerechter Bezahlung der Teilrechnungen, die Produktion zu stoppen. Damit hat der Auftraggeber den Auftrag abgebrochen.
2.6 Wenn der Auftraggeber eine Planung, ein Projekt, einen Auftrag oder einzelne Arbeiten ändert oder abbricht, hat er dem Designer alle angefallenen Kosten sowie die durch die Änderung oder den Abbruch bedingten Honorar- und Provisionsausfälle zu ersetzen und den gesamten vereinbarten Preis der Produktion zu bezahlen. Außerdem ist der Auftraggeber verpflichtet, den Designer von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freizustellen, die aus der Änderung oder dem Abbruch der Arbeiten resultieren.
3. Fremdleistungen:
3.1 Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
4. Eigentum, Rückgabepflicht:
4.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind dem Designer spätestens 3 Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
4.2 Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
5. Herausgabe von Daten:
5.1 Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass der Designer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5.2 Hat der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert werden.
5.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
5.4 Der Designer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des Designers ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster:
6.1 Der Auftraggeber legt dem Designer vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
6.2 Soll der Designer die Produktionsüberwachung durchführen, schließen er und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt der Designer die Produktionsüberwachung durch, entscheidet er nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Designer zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.
7. Haftung:
7.1 Der Designer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
7.2 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.
7.3 Mit Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
7.4 Der Designer haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designerarbeiten.
7.5 Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich beim Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen:
8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für den Designer Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen frei von Rechten Dritter sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Designer im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
9. Webdesign:
9.1 Der Designer ist nicht verantwortlich für die unterschiedliche Darstellung der Website an verschiedenen Computern, Bildschirmen und Browsern.
9.2 Haftungsausschluss für abrufbare Inhalte: Der
Designer übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts der angezeigten Seiten bzw. deren Funktionstüchtigkeit.
10. Produktionsaufträge:
10.1 Grundlage der Produktion ist der vom Designer aufgestellte Produktionsplan. Bei Nichteinhaltung des Plans durch den Auftraggeber ist ein Verzugshonorar fällig.
10.2 Der Auftraggeber darf dem Designer nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die frei von Rechten Dritter sind.
10.3 Kostenvoranschläge des Designers sind unverbindlich. Kostenerhöhungen über 15% der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten werden angezeigt.
11. Schlussbestimmungen:
11.1 Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von QUANTUM FLOW Barbara Otterbach in Rastatt, Deutschland.
11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

 

 
 
 
 
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